ISBN-13: 9783631384404 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 292 str.
Die Amtshaftung steht schon lange nicht mehr im Mittelpunkt des Staatshaftungsrechts. Bereits das Reichsgericht hatte eine weitere Haftungsgrundlage anerkannt: die Rechtsfigur des verwaltungsrechtlichen Schuldverhaltnisses. Dessen Wesensmerkmal ist das subjektiv-offentliche Recht. Es gewahrt dem Burger in erster Linie Anspruch auf Erfullung. Nur im Falle seiner Verletzung stellt sich die Frage der Haftung. Dieser Umstand veranschaulicht die uber das Staatshaftungsrecht hinausgehende Bedeutung des verwaltungsrechtlichen Schuldverhaltnisses. Das Grundgesetz verbietet der offentlichen Hand in der Regel nicht, die verwaltungsschuldrechtliche Haftung zu beschranken. Ein Ausschluss ist jedoch unzulassig. Orientierungshilfen fur die Grenzen einer Haftungsbeschrankung konnen dem Zivilrecht, namentlich dem AGBG, entnommen werden. Dabei sind jedoch stets die strukturellen Unterschiede zwischen dem Privat- und dem offentlichen Recht im Auge zu behalten."