ISBN-13: 9783428191352 / Niemiecki / Miękka / 2024 / 247 str.
Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die anerkannten Umweltvereinigungen einst als »Anwälte der Natur«. Diese sind in Zeiten einer voranschreitenden Klimakatastrophe dringend notwendig. Im nationalen Verwaltungsrechtsschutzsystem, das geprägt ist vom Individualrechtsschutz, haben anerkannte Umweltvereinigungen, denen altruistische Klagerechte zustehen, aber weiterhin eine Sonderstellung. Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C 137/14), welches die Möglichkeit einer »Missbrauchsregelung« zur Gewährleistung der Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens eröffnete, haben eine Debatte um die Befugnisse und Legitimität der Umweltvereinigungen entfacht. Die Arbeit betrachtet das Verwaltungsrechtschutzsystem in Deutschland und die Vorgaben, die bei der Ausgestaltung der Umweltverbandsklage beachtet werden müssen. Durch einen Vergleich zum Missbrauchseinwand im Verbraucherschutzrecht werden Rückschlüsse für das Umweltrecht gezogen.
Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2015 haben eine Debatte um die Befugnisse und Legitimität von Umweltvereinigungen entfacht. Die Arbeit betrachtet das nationale Verwaltungsrechtschutzsystem und die völker- und europarechtlichen Vorgaben, die bei der Ausgestaltung der Umweltverbandsklage beachtet werden müssen. Durch einen Vergleich zum Missbrauchseinwand im Verbraucherrecht werden Rückschlüsse für das Umweltrecht gezogen.