Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die anerkannten Umweltvereinigungen einst als »Anwälte der Natur«. Diese sind in Zeiten einer voranschreitenden Klimakatastrophe dringend notwendig. Im nationalen Verwaltungsrechtsschutzsystem, das geprägt ist vom Individualrechtsschutz, haben anerkannte Umweltvereinigungen, denen altruistische Klagerechte zustehen, aber weiterhin eine Sonderstellung. Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C 137/14), welches die Möglichkeit einer »Missbrauchsregelung« zur Gewährleistung der Wirksamkeit...
Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die anerkannten Umweltvereinigungen einst als »Anwälte der Natur«. Diese sind in Zeiten einer voranschreiten...