BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B.
134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach 280 BGB wie Unmöglichkeit (
280 I, III, 283 BGB), Verzug (
280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: 280 I bzw. 280 I i.V.m. 311 II BGB)...
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. da...
Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz.Inhalt:RechtssubjekteRechtsfähigkeitGeschäftsfähigkeitAllgemeine GeschäftsbedingungenStellvertretung
Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Re...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen auf. Aber auch in der späteren anwaltlichen Praxis sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts unerlässlich. Hier auf Lücke zu setzen, wäre deshalb mehr als fahrlässig. Dieses Skript behandelt die entscheidenden Fragen nach dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, der Wirksamkeit einer Kündigung, den sonstigen Beendigungstatbeständen wie Anfechtung, Auslauf einer Befristung und Aufhebungsvertrag sowie den wesentlichen Ansprüchen des...
Arbeitsrecht ist in einigen Bundesländern bereits im ersten Staatsexamen Pflichtstoff. In anderen Ländern taucht es erstmals im zweiten Staatsexamen...
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt, zumal das Besondere Schuldrecht häufig Verweisungen auf die 280 ff. BGB vornimmt (
437, 634 BGB). Entsprechend den Anforderungen in der Klausur ist das Skript von der Rechtsfolge her aufgebaut:Verlangt der Gläubiger Schadensersatz (statt oder neben der Leistung)?Begehrt er die Rückabwicklung des Vertrages nach Rücktritt?Will er seine Aufwendungen ersetzt haben?Will er sich durch Kündigung vom Vertrag lösen?Im Rahmen des...
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße vers...
Deliktsrecht II vervollständigt das deliktische Haftungssystem mit besonderem Schwerpunkt auf der Gefährdungshaftung und der Haftung für vermutetes Verschulden. Zum einen erfolgt eine ausführlicheBehandlung der im BGB integrierten Haftungsnormen. Zum anderen vermittelt das Skript ein umfassendes Wissen in den klausurrelevanten Spezialgesetzen wie dem StVG dem ProdHaftG und dem UmweltHaftG. Abgerundet werden die Darstellungen durch den wichtigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des 1004 BGB.Inhalt:Weitere Fälle der Haftung insb. nach 832-838 BGBWeitere Fälle der Haftung insb....
Deliktsrecht II vervollständigt das deliktische Haftungssystem mit besonderem Schwerpunkt auf der Gefährdungshaftung und der Haftung für vermutetes...
Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht sind neben dem Deliktsrecht und dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse. Prüfungsklausuren streifen diese Gebiete häufig aufgrund der Nähe zum Vertragsrecht. Hier bedarf es solider Grundkenntnisse für die immer wiederkehrenden Problemkonstellationen. Erarbeiten Sie sich diese Probleme klausurtypisch anhand der vorliegenden Fälle. Verschaffen Sie sich so einen Überblick über die Gesamtsystematik des Schuldrechts. Dies ist im Zivilrecht eine unabdingbare Voraussetzung für eine...
Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht sind neben dem Deliktsrecht und dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die wichtigsten gesetzlich...
In der Praxis ist das Familienrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete überhaupt! Im Studium kommt dieses Rechtsgebiet häufig zu kurz. Dieses Skript ermöglicht Ihnen einen einfachen Einstieg in dieses vermeintlich schwierige Gebiet. Die wesentlichen Probleme werden nicht abstrakt, sondern jeweils anhand eines Falles dargestellt. Ihr Vorteil: Über die ausformulierte Lösung des Falles erlernen Sie genau die Sprache, die auch von Ihnen in der Klausur erwartet wird. Zusätzlich ist der Text mit der hemmer-Methode kommentiert. Es wird erklärt, was Schwerpunkt des Falles ist, welche Probleme...
In der Praxis ist das Familienrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete überhaupt! Im Studium kommt dieses Rechtsgebiet häufig zu kurz. Dieses Skrip...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrecht BT II. Einfach leicht gelernt!In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in das...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrecht BT II. Einfach leicht gelernt!In ve...
Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind für das Studium unerlässlich. Dieses Rechtsgebiet bietet dem Ersteller von Klausuren hervorragende Möglichkeiten, Verknüpfungen mit anderen Bereichen herzustellen. Wichtig ist vor allem, sich die Unterschiede der einzelnen Gesellschaftstypen zu verdeutlichen, insbesondere hinsichtlich Organisation, Vertretung und Haftungsverfassung.Inhalt:GbROHGKGVereinGmbH
Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind für das Studium unerlässlich. Dieses Rechtsgebiet bietet dem Ersteller von Klausuren hervorragende Möglichkei...
Der Clou! Wettlauf der Sicherungsgeber, Verhältnis Hypothek zur Grundschuld, verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession/Factoring sind häufig Prüfungsgegenstand. Lernen Sie das, was zusammengehört, als zusammengehörend zu betrachten. Alle examenstypischen Sicherungsmittel im Überblick: Wie sichere ich neben dem bestehenden Rückzahlungsanspruch einen Kredit? Unterschieden werden Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Schuldbeitritt) Mobiliarsicherheiten (z.B. Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht) sowie Immobiliarsicherheiten...
Der Clou! Wettlauf der Sicherungsgeber, Verhältnis Hypothek zur Grundschuld, verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession/Factoring sind häufi...