Hemmer, Karl-Edmund, Wüst, Achim, Tyroller, Michael
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022 Die Klassiker im Examen! Kauf- und Werkvertrag in allen prüfungsrelevanten Varianten. Die Mängelrechte waren schon immer besonders klausurrelevant. Dies hat sich nach der Schuldrechtsreform noch verstärkt. Neue Problemfelder haben sich aufgetan: so muss der Streit hinsichtlich Nacherfüllung, Selbstvornahme, Schadenersatz neben und statt der Leistung bekannt sein. Das Skript setzt sich mit den kaufspezifischen Fragestellungen wie Sachmangelbegriff, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, Versendungs-...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022 Die Klassiker im Examen! Kauf- und Werkvertrag in allen prüfungsrelevanten Vari...
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Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach
812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der
987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten...
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vo...
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Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach 491 ff. BGB) und des Leasing- und Factoringrechts abgehandelt. Die äußerst wichtigen Fragestellungen aus dem Bereich Bürgschaft Reise- und Maklervertrag kommen ebenfalls nicht zu kurz.Inhalt:MietePachtLeiheDarlehenLeasingFactoringDienstvertragSchenkungBürgschaftReisevertragMaklervertragAuslobungAuftragVerwahrungsvertragBeherbergungsvertragVergleichSchuldversprechen und SchuldanerkenntnisAnweisung
Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach 491 ff. BGB) und des...
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Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind für das Studium unerlässlich. Dieses Rechtsgebiet bietet dem Ersteller von Klausuren hervorragende Möglichkeiten, Verknüpfungen mit anderen Bereichen herzustellen. Wichtig ist vor allem, sich die Unterschiede der einzelnen Gesellschaftstypen zu verdeutlichen, insbesondere hinsichtlich Organisation, Vertretung und Haftungsverfassung.Inhalt:GbROHGKGVereinGmbH
Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind für das Studium unerlässlich. Dieses Rechtsgebiet bietet dem Ersteller von Klausuren hervorragende Möglichkei...
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Handelsrecht verschärft wegen der Sonderstellung der Kaufleute viele Bestimmungen des BGB (z.B. 362, 377 HGB). Auch Vertretungsrecht wird modifiziert (z.B. 15 HGB Prokura), ebenso die Haftung ( 25 ff. HGB). So kann eine Klausur ideal gestreckt werden. Deshalb sind Kenntnisse im Handelsrecht unerlässlich, alles in allem aber leicht erlernbar. Inhalt:Das Recht der KaufleuteVertretung des KaufmannsHandelsregisterFirmenrechtWechsel des UnternehmensträgersDer HandelskaufDas Kommissionsgeschäft
Handelsrecht verschärft wegen der Sonderstellung der Kaufleute viele Bestimmungen des BGB (z.B. 362, 377 HGB). Auch Vertretungsrecht wird modif...
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Das Skript Schadensersatzrecht II enthält eine umfassende Darstellung des Leistungsstörungsrechts. Im Sinne einer rechtsfolgenorientierten Darstellung werden unter anderem die Sekundäransprüche auf Schadensersatz statt der Leistung gem. 280 I III i.V.m. 281 282 283 BGB und nach 311a II BGB dargestellt.Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wird vom Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung gem. 280 I BGB abgegrenzt.Einen Sonderfall des Schadensersatzes neben der Leistung bildet der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens. Inhalt:Schadensersatz statt der...
Das Skript Schadensersatzrecht II enthält eine umfassende Darstellung des Leistungsstörungsrechts. Im Sinne einer rechtsfolgenorientierten Darstellu...