Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch verleiht dem Inhaber ein weitreichendes Ausschlielichkeitsrecht, dessen Ausubung grundsatzlich unbeschrankt ausgestaltet ist. Dies bereitet dann Schwierigkeiten, wenn die Rechtsdurchsetzung im Einzelfall in Konflikt zu den Schutzzwecken der Rechtsgewahrung von Patentrechten tritt. So kann die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs durch Rechtsinhaber, die ihr Patentrecht nicht zur Entwicklung, Herstellung, Kennzeichnung oder Absatzforderung von Produkten einsetzen, problematisch sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unterlassungsanspruch...
Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch verleiht dem Inhaber ein weitreichendes Ausschlielichkeitsrecht, dessen Ausubung grundsatzlich unbeschrankt...