Ein Ziel der Neuregelungen der Insolvenzordnung war es, die Anfechtungsmoouml;glichkeiten auszuweiten. Zugunsten der Glaauml;ubiger sollten im Rahmen der neuen Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts vermehrt Anspruuuml;che zur Masse gezogen werden, die von den Insolvenzverwaltern gerichtlich durchgesetzt werden mussen. Wegen unzulanglicher Massen sind die Insolvenzverwalter, wie auch bereits zu Zeiten der Konkursordnung, jedoch meist auf eine Fremdfinanzierung angewiesen: Entweder durch staatliche Prozesskostenhilfe oder mit Hilfe der Finanzierungsbereitschaft von Insolvenzglaubigern. Die...
Ein Ziel der Neuregelungen der Insolvenzordnung war es, die Anfechtungsmoouml;glichkeiten auszuweiten. Zugunsten der Glaauml;ubiger sollten im Rahmen ...