Gesellschaftern deutscher Personenhandelsgesellschaften steht gesetzlich ein so genanntes Inhaberkundigungsrecht mit Abfindungsfolge zu. Da sich das Unternehmen dieser Ruckzahlungsverpflichtung nicht entziehen kann, sind Einlagen in deutsche Personenhandelsgesellschaften nach derzeit gultigen IFRS als Fremdkapital zu klassifizieren und zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten. Auch deutsche Genossenschaften konnen aufgrund der gesetzlich garantierten Kundigungsrechte ihrer Mitglieder im Extremfall kein Eigenkapital mehr in der IFRS-Bilanz ausweisen. Die Folgen dieser...
Gesellschaftern deutscher Personenhandelsgesellschaften steht gesetzlich ein so genanntes Inhaberkundigungsrecht mit Abfindungsfolge zu. Da sich das U...