ISBN-13: 9783836687157 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 86 str.
Gesellschaftern deutscher Personenhandelsgesellschaften steht gesetzlich ein so genanntes Inhaberkundigungsrecht mit Abfindungsfolge zu. Da sich das Unternehmen dieser Ruckzahlungsverpflichtung nicht entziehen kann, sind Einlagen in deutsche Personenhandelsgesellschaften nach derzeit gultigen IFRS als Fremdkapital zu klassifizieren und zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten. Auch deutsche Genossenschaften konnen aufgrund der gesetzlich garantierten Kundigungsrechte ihrer Mitglieder im Extremfall kein Eigenkapital mehr in der IFRS-Bilanz ausweisen. Die Folgen dieser Umqualifizierung von HGB-Eigenkapital in IFRS-Fremdkapital sind weitreichend: Neben einem befremdlichen Bilanzbild fuhrt die erfolgswirksame Folgebewertung dazu, dass sich das Unternehmen umso schlechter in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung darstellt, je besser es sich wirtschaftlich entwickelt. Da dies nicht der in einem Abschluss angestrebten 'fair presentation' entspricht, hat das IASB sowohl kurzfristige als auch langfristige Manahmen ergriffen, diese Anomalien in der Rechnungslegung zu beseitigen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Manahmen des IASB vorzustellen, ihre Auswirkungen auf die Rechnungslegung deutscher Unternehmen zu untersuchen und sie anhand konzeptioneller Anforderungen zu wurdigen. In einem Grundlagenkapitel (Kapitel 2) wird zunachst geklart, wann deutsche Unternehmen die IFRS-Vorschriften anwenden mussen bzw. konnen und warum es einer prazisen Aufteilung in Eigen- und Fremdkapital bedarf. Daruber hinaus werden aus den Grundsatzen der IFRS-Rechnungslegung konzeptionelle Anforderungen an eine sachgerechte Kapitalabgrenzung abgeleitet. Im 3. Kapitel erfolgt eine genaue Betrachtung der derzeit gultigen Vorschriften zur Bilanzierung von Eigenkapital nach IFRS sowie deren Auswirkungen auf die Jahresabschlusse deutscher Unternehmen. Das 4. Kapitel stellt sodann die kurzfristigen sowie langfristigen Ansatze des IASB zur kunftigen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapit