Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes fuhrt dazu, dass ab dem 01. Januar 2008 fur Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler gravierende Anderungen anstehen. Versicherer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater mussen sich darauf einstellen, dass sie die gewohnten Arbeitsablaufe fur das Neugeschaft an veranderte Anforderungen anpassen mussen. Fur laufende Vertrage gilt das bisherige VVG allerdings bis zum 31. Dezember 2008 weiter. Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang und werden festgeschrieben. Das neue...
Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes fuhrt dazu, dass ab dem 01. Januar 2008 fur Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler...