ISBN-13: 9783836670906 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 162 str.
ISBN-13: 9783836670906 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 162 str.
Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes fuhrt dazu, dass ab dem 01. Januar 2008 fur Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler gravierende Anderungen anstehen. Versicherer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater mussen sich darauf einstellen, dass sie die gewohnten Arbeitsablaufe fur das Neugeschaft an veranderte Anforderungen anpassen mussen. Fur laufende Vertrage gilt das bisherige VVG allerdings bis zum 31. Dezember 2008 weiter. Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang und werden festgeschrieben. Das neue Gesetz fuhrt zu veranderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen. Besonders deutlich wird die Modernisierung aber in der Lebensversicherung. Im VVG 2008 ist nunmehr geregelt, dass fur den Versicherungsnehmer ein grundsatzlicher Anspruch aus der Uberschussbeteiligung besteht, dass die Ermittlung der Beteiligung am Uberschuss uber ein verursachungsorientiertes Verfahren zu erfolgen hat, und dass der Versicherer die Bewertungsreserven jahrlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren zuzuordnen hat. Festgeschrieben ist auch, dass bei Vertragsbeendigung der fur diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Halfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer auszuzahlen ist, dass die halftige Beteiligung an den Bewertungsreserven ab 2008 auch fur Bestandsvertrage gilt, und dass die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten uber funf Jahre zu erfolgen hat. Daruber hinaus ist festgelegt, dass bei der Erstellung von Modellrechnungen genaue Regeln einzuhalten sind und regelmaig uber die Entwicklung des angesammelten Vermogens zu informieren ist. Es ist unmoglich, vorliegend eine erschopfende Zusammenfassung uber das neue Versicherungsvertragsgesetz zu reflektieren. Deswegen kann es das Ziel dieses Buchs alleine sein, auf diejenigen Neuregelungen des VVG Bezug zu nehmen, die sich inhaltlich wesentlich vom bisherigen Recht unterscheiden. Vo