In der wettbewerbsrechtlichen Diskussion der letzten Jahre wird immer häufiger gefordert, die Anwendung des §1 UWG ähnlich wie im Kartellrecht von der wirtschaftlichen Macht des Handelnden abhängig zu machen. In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, in welchen Fallgestaltungen diesem Kriterium Bedeutung zukommen kann. Dabei zeigt sich, daß weder der Gedanke des Schutzes des Wettbewerbsbestandes noch der Gesichtspunkt des Mittelstandsschutzes eine solche differenzierte Anwendung des §1 UWG rechtfertigen. Auch in der Fallgruppe "Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch" bleibt die...
In der wettbewerbsrechtlichen Diskussion der letzten Jahre wird immer häufiger gefordert, die Anwendung des §1 UWG ähnlich wie im Kartellrecht von ...