Der Autor befaßt sich zunächst mit den materiellrechtlichen Direktiven an den nach Art. 51 Abs. 2 GG für die Stimmenverteilung im Bundesrat maßgeblichen Einwohnerbegriff. Hierbei zeigt sich, daß auch beim Einwohnerbegriff nach Art. 51 Abs. 2 GG das Grundgesetz auf einfachrechtliche Konkretisierung angelegt ist. Allerdings ist dabei nicht - wie verschiedentlich gefordert - aus dem Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit ableitbar, den Begriff des Einwohners nur auf die Deutschen im Sinne von Art. 116 GG zu verengen. In Übereinstimmung mit diesem Ergebnis berücksichtigt die...
Der Autor befaßt sich zunächst mit den materiellrechtlichen Direktiven an den nach Art. 51 Abs. 2 GG für die Stimmenverteilung im Bundesrat maßgeb...