Privatisierungen von Unternehmen der offentlichen Hand oder deren Bestandteilen liegen im Trend. Wahrend bedeutende Einzel-Privatisierungsvorgange und damit auch deren arbeitsrechtliche Folgen spezialgesetzlich geregelt sind (z.B. die Privatisierung von Post und Bahn), gilt dies nicht fur die Masse der zahlreichen kleineren Privatisierungen, bei denen solche Spezialvorschriften fehlen. Dies betrifft in besonderem Mass die kommunale Ebene, auf der immer wieder offentliche Einrichtungen privatisiert werden, wie beispielsweise Krankenhauser, Versorgungseinrichtungen fur Wasser und Energie,...
Privatisierungen von Unternehmen der offentlichen Hand oder deren Bestandteilen liegen im Trend. Wahrend bedeutende Einzel-Privatisierungsvorgange und...