Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Bielefeld, 55 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Pflichtteilsrecht erhalten die nachsten Angehorigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie konnen zwar durch letztwillige Verfugung von Todes wegen enterbt werden; der Pflichtteil kann ihnen jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen der 2339 ff. BGB genommen werden. Um den pflichtteilsberechtigten Personen den Pflichtteil dennoch zu entziehen, konnte der Erblasser...
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Bielefeld, 55 Quellen im Lit...
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bielefeld, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den einschlagigen Maximen des deutschen Zivilprozessrechts zahlen die in 138 I ZPO statuierte Wahrheitspflicht und der Beibringungsgrundsatz. Der Wahrheitspflicht zufolge, deren Bestandteil die Vollstandigkeitspflicht ist, muss der Tatsachenvortrag der Parteien wahrheitsgema und vollstandig sein. Dem Beibringungsgrundsatz entsprechend obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff in den Prozess einzubringen. Aufgabe...
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bielefeld, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, S...