ISBN-13: 9783638889841 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Bielefeld, 55 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Pflichtteilsrecht erhalten die nachsten Angehorigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie konnen zwar durch letztwillige Verfugung von Todes wegen enterbt werden; der Pflichtteil kann ihnen jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen der 2339 ff. BGB genommen werden. Um den pflichtteilsberechtigten Personen den Pflichtteil dennoch zu entziehen, konnte der Erblasser auf die Idee kommen, den Nachlass durch Schenkungen soweit zu schmalern, dass etwaige Pflichtteilsanspruche ins Leere laufen wurden. Durch den sog. Pflichtteilserganzungsanspruch ( 2325 ff BGB) werden die Pflichtteilsberechtigten vor derartigen Verfugungen geschutzt. Gema 2325 I BGB konnen sie den Betrag verlangen, um den sich ihr Pflichtteil erhoht, wenn sich der verschenkte Ge-genstand noch im Nachlass befindet. Der Anspruch richtet sich in erste Linie gegen den oder die Erben; subsidiar gegen den Beschenkten selbst (vgl. 2329 BGB). Berucksichtigt werden nach 2325 III BGB allerdings nur solche Schenkungen, die der Erblas-ser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht hat. Anspruchsberechtigt sind die in 2303 BGB genannten Personen. Der Kreis der Berechtigten kann sich zwischen der den Erganzungsanspruch auslosenden Schenkung und dem Erbfall jedoch noch verandern. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob auch solche Personen den Pflichtteilserganzungsanspruch zusteht, die zwar im Erbfall pflichtteilsberechtigt waren, aber noch nicht im Zeitpunkt der Schenkung. Schlielich soll die Berechnung des Pflichtteilserganzungsanspruchs naher betrachtet werden. Die Hohe des Anspruchs belauft sich auf die Pflichtteilsquote des anspruchsauslosenden Geschenks. Verbrauchbare Sachen kommen nach 2325 II 1 BGB mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit der