"Offene Diskussionen" zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie im Vorstand und im Aufsichtsrat gelten als ein Bestandteil guter Unternehmensfuhrung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht eine entsprechende Formulierung jedenfalls vor. "Kenner" der Materie bezweifeln jedoch, ob es sich hier um eine ubliche Praxis h- delt. Ergebnisse der Mitbestimmungsforschung zeigen jedenfalls, dass hier sehr stark in "Banken" gedacht wird und offene Diskussionen allenfalls in den vorbereitenden Ausschussen vor der offiziellen Aufsichtsratssitzung stattfinden. Wieso soll es in V- standen anders sein?...
"Offene Diskussionen" zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie im Vorstand und im Aufsichtsrat gelten als ein Bestandteil guter Unternehmensfuhrung. D...