Im Juli 1941 erlie das Reichsicherheitshauptamt in enger Abstimmung mit dem Oberkommando der Wehrmacht die Einsatzbefehle Nr. 8 und Nr. 9. Sowjetische Kriegsgefangene, die nach ideologischen Kriterien als "untragbar" eingestuft wurden - weil sie Juden, Kommunisten oder Angehorige der sowjetischen Intelligenz waren - sollten demnach aus den Kriegsgefangenenlagern im Reich und im Generalgouvernement ausgesondert und im jeweils nachstgelegenen Konzentrationslager getotet werden. Einsatzkommandos der Gestapo nahmen die Aussonderungen vor und kooperierten dabei mit den entsprechenden Instanzen der...
Im Juli 1941 erlie das Reichsicherheitshauptamt in enger Abstimmung mit dem Oberkommando der Wehrmacht die Einsatzbefehle Nr. 8 und Nr. 9. Sowjetische...