Mithilfe eines Optionsvertrages wird einer Partei das Recht eingeräumt, ein weiteres Vertragsverhältnis - häufig einen Kaufvertrag - ins Werk zu setzen. Der Inhalt dieses Vertrages, insbesondere Leistung und Gegenleistung, wird dafür bereits mit Abschluss des Optionsvertrages verbindlich vereinbart. Kommt es zwischen Einräumung und Ausübung der Option zu einem Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, weil der Wert der optierten Kaufsache steigt bzw. fällt oder sich die Kaufkraft verringert, stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Anpassung oder Aufhebung möglich...
Mithilfe eines Optionsvertrages wird einer Partei das Recht eingeräumt, ein weiteres Vertragsverhältnis - häufig einen Kaufvertrag - ins Werk zu se...