Monopole, gleich privater oder öffentlicher Form, neigen zu Ineffizienzen. Im Rahmen des allgemeinen Kartellrechts und des sektorspezifischen Regulierungsrechts ist dafür Sorge getragen, dass solche Ineffizienz(kosten) nicht auf die Verbraucher umgelegt werden können. Fraglich ist, ob auch das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht einen vergleichbaren Schutzstandard gewährt. Diesem Problemfeld widmet sich die Arbeit am Beispiel der Kontrolle von Wasserentgelten. Während die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle in besonderem Maße geeignet ist, Verbraucher vor Ineffizienzkosten zu...
Monopole, gleich privater oder öffentlicher Form, neigen zu Ineffizienzen. Im Rahmen des allgemeinen Kartellrechts und des sektorspezifischen Regulie...