Über die Tatsache, dass die Sanktionierung von Unternehmen de lege lata über 30 OWiG nicht zureichend ist, besteht in Wissenschaft und Praxis ein weiter Konsens. Wie jedoch die Sanktionierung von Unternehmen zukünftig geregelt werden soll, wird von den seit den 2010er Jahren existierenden Reformentwürfen unterschiedlich beantwortet. Die Spanne geht von der weiterhin im Ordnungswidrigkeitenrecht angesiedelten Verschärfung des bestehenden Rechts über die Schaffung einer »parastrafrechtlichen Sanktion« bis zur Einführung einer Kriminalstrafe für Unternehmen. Die Arbeit analysiert, ob...
Über die Tatsache, dass die Sanktionierung von Unternehmen de lege lata über 30 OWiG nicht zureichend ist, besteht in Wissenschaft und Praxis ...