Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben für die Ausgestaltung des einfachen Rechts. Für das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine verfassungsgemäße Unternehmensmitbestimmung sicherstellen.
Nach dieser Maßgabe ergibt sich im Wege verfassungskonformer Auslegung das...
Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmi...