Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eroffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter haufig uber die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen "schwebenden," d.h. von keiner Partei vollstandig erfullten Vertragen zu entscheiden. Dies gilt insbesondere fur Unternehmensinsolvenzen. Ausdruckliche Rechtsfolgen knupft das Gesetz an die Wahlrechtsausubung nur hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Stellung des Vertragspartners. Daruber hinaus schweigt das Gesetz allerdings uber die Rechtsfolgen, die sich...
Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eroffnung eines Insolvenzverfahrens hat der ...