ISBN-13: 9783899493030 / Niemiecki / Twarda / 2006 / 180 str.
ISBN-13: 9783899493030 / Niemiecki / Twarda / 2006 / 180 str.
Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eroffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter haufig uber die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen "schwebenden," d.h. von keiner Partei vollstandig erfullten Vertragen zu entscheiden. Dies gilt insbesondere fur Unternehmensinsolvenzen. Ausdruckliche Rechtsfolgen knupft das Gesetz an die Wahlrechtsausubung nur hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Stellung des Vertragspartners. Daruber hinaus schweigt das Gesetz allerdings uber die Rechtsfolgen, die sich aus der Ausubung bzw. Nichtausubung des Wahlrechts nach 103 InsO ergeben. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters ist in der Vergangenheit schon haufig Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten gewesen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen hat indes nur die Rechtslage innerhalb des Insolvenzverfahrens gestanden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist deshalb die Untersuchung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechtslage, nachdem das Insolvenzverfahren entweder nach vollzogener Schlussverteilung oder nach Inkrafttreten eines Insolvenzplans aufgehoben worden ist. Ausgangspunkt ist das grundlegende Spannungsverhaltnis zwischen vertraglichem Schuldrecht und materiellem Insolvenzrecht und die hiermit verbundene Frage nach den Auswirkungen der Verfahrenseroffnung auf die noch offenen Erfullungsanspruche. Der Autor stellt die Probleme dar, die sich bei Anwendung der neuesten BGH-Judikatur, nach der die Verfahrenseroffnung nur die "Durchsetzbarkeit" der Erfullungsanspruche beeinflusst, stellen, und bietet Losungsvorschlage an. Praxisrelevant sind insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Abkehr von der "Erloschenstheorie" bei Inkrafttreten von Sanierungsinsolvenzplanen entstehen.