Hegels Theorie des aueren Staatsrechts in seinen "Grundlinien der Philosophie des Rechts" weist ausdrucklich Kants Idee eines Volkerbundes in der Schrift "Zum ewigen Frieden" als unrealistisch zuruck; es gebe "keinen Prator, hochstens Schiedsrichter und Vermittler zwischen Staaten, und auch diese nur zufalligerweise." Beide Konzepte - die Unausweichlichkeit auch gewaltsamer Konfrontationen der Staaten bei Hegel, die Moglichkeit ihrer rechtlichen Integration bei Kant - bilden den Gegenstand dieses Buchs. In den Beitragen des Bandes geht es nicht nur um die Rekonstruktion der Theorien Hegels...
Hegels Theorie des aueren Staatsrechts in seinen "Grundlinien der Philosophie des Rechts" weist ausdrucklich Kants Idee eines Volkerbundes in der S...
Staat und Kultur treten erst zu Hegels Lebzeiten in ein Verhaltnis, das spater mit dem Begriff 'Kulturstaat' bezeichnet werden wird. Auch gebraucht Hegel den Terminus Kultur, den Herder gerade erst im modernen Sinne gepragt hatte, so gut wie nicht. Dennoch gehort Hegel zweifellos zu denjenigen Denkern, die das Verhaltnis von Staat und Kultur der Sache nach verhandelt und neu bestimmt haben. Grundlage hierfur ist sein Begriff des Geistes, der alle Merkmale des modernen Kulturbegriffs in sich schliet: die Umformung der Natur, die Gesellschaftlichkeit und die Geschichtlichkeit. Der Staat ist...
Staat und Kultur treten erst zu Hegels Lebzeiten in ein Verhaltnis, das spater mit dem Begriff 'Kulturstaat' bezeichnet werden wird. Auch gebraucht He...