Die Frage nach der Zumutbarkeit einer Beschaftigung birgt ein Kernproblem der Arbeitslosenversicherung. Mit Hilfe dieses unbestimmten Rechtsbegriffs will der Gesetzgeber den dauerhaften Interessengegensatz zwischen dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Leistungsmissbrauch und der Forderung der einzelnen Versicherten nach Berucksichtigung ihrer (legitimen) Einzelinteressen losen. Der Begriff der -zumutbaren Beschaftigung- ( 121 SGB III) bedarf als unbestimmter Rechtsbegriff der Konkretisierung. Mittels Anwendung der Methode der Fallgruppenbildung und Typisierung, zuruckhaltend erganzt...
Die Frage nach der Zumutbarkeit einer Beschaftigung birgt ein Kernproblem der Arbeitslosenversicherung. Mit Hilfe dieses unbestimmten Rechtsbegriffs w...