Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEinspG) vom Dezember 1990 verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus regenerativen Energien zu fordern. Als Fordermechanismus griff der Gesetzgeber zu einer recht rigorosen Massnahme. Nach 2, 3 StrEinspG hat der ansassige Netzbetreiber nicht nur - in unbegrenzter Hohe - den regenerativ erzeugten Strom abzunehmen, sondern er hat ihn auch noch zu Mindestpreisen zu verguten, die weit uber seinen vermiedenen Kosten liegen. Dieser -Sundenfall der Marktwirtschaft-, wie er bereits in der Gesetzesbegrundung betitelt wurde, ruft erhebliche Bedenken hervor, was die...
Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEinspG) vom Dezember 1990 verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus regenerativen Energien zu fordern. Als Fordermecha...