Frank Wilde untersucht die Frage, inwieweit Armut bei strafrechtlichen Sanktionen zu einer Benachteiligung fuhrt. Am Beispiel der Geldstrafe kommt er zum Ergebnis, dass eine strafverscharfende Wirkung von Armut festzustellen ist. Die Geldstrafe kann haufig bei einkommensarmen Personen nicht vollstreckt werden. Sie fuhrt dann zur Inhaftierung und Armut wirkt so strafverscharfend. Als Losung fur dieses Problem ist - unter Beteiligung der Sozialen Arbeit - die Moglichkeit eingefuhrt worden, die Strafe durch gemeinnutzige Arbeit abzuarbeiten. Der Autor stellt die These auf, dass es damit nicht...
Frank Wilde untersucht die Frage, inwieweit Armut bei strafrechtlichen Sanktionen zu einer Benachteiligung fuhrt. Am Beispiel der Geldstrafe kommt er ...
Im Straf- und Maßregelvollzug leben zunehmend lebensältere Menschen. Dies bringt für die Gesellschaft, die Institutionen des Vollzugs und deren Personal aber insbesondere für die Inhaftierten selbst spezifische Herausforderungen mit sich. Pflege unter Bedingungen des Zwangs, Entlassperspektiven oder die Begleitung von Sterbeprozessen sind nur einige Beispiele für die Themen, die in diesem Sammelband zusammengefasst werden. Dabei wird nicht nur Raum gegeben für empirische Studien insbesondere aus dem Bereich der Adressat:innenforschung und für wissenschaftliche Erklärungsversuche von...
Im Straf- und Maßregelvollzug leben zunehmend lebensältere Menschen. Dies bringt für die Gesellschaft, die Institutionen des Vollzugs und deren Per...