Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschaft auf einen anderen Inhaber uber, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Ubergangs bestehenden Arbeitsverhaltnissen ein. Betroffene Arbeitnehmer konnen dem gesetzlichen Ubergang ihres Arbeitsverhaltnisses innerhalb eines Monats nach Zugang eines Informationsschreibens schriftlich widersprechen. Der Gesetzgeber hat den Beginn der Widerspruchsfrist demnach vom Zugang eines ordnungsgemassen Informationsschreibens abhangig gemacht. Da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an ein ordnungsgemasses Informationsschreiben...
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschaft auf einen anderen Inhaber uber, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt ...