Das Bundesarbeitsgericht erklart die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Ubung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die hochstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschaftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phanomen Betriebliche Ubung wahrend der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsachlich mit...
Das Bundesarbeitsgericht erklart die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Ubung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blic...