Inhaltsangabe: Einleitung: Im Aktienrecht gilt der in 12 AktG festgeschriebene Grundsatz, dass eine Aktie genau eine Stimme gewahrt. Davon abweichend wurde vor allem in den 70iger und 80iger Jahren von der Einfuhrung der Hochst- und Mehrfachstimmrechten Gebrauch gemacht, um die Ubernahmeangebote der zur damaligen Zeit aufkommenden Ubernahmewelle gezielt abwehren zu konnen. Im Laufe der Zeit wurde jedoch hierzulande von solchen Ubernahmeabwehrmechanismen Abstand genommen, indem Mehrstimmrechte gema 12 AktG und die in Deutschland haufiger vorkommenden Hochststimmrechte fur borsennotierte...
Inhaltsangabe: Einleitung: Im Aktienrecht gilt der in 12 AktG festgeschriebene Grundsatz, dass eine Aktie genau eine Stimme gewahrt. Davon abweichend ...