ISBN-13: 9783838685960 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 84 str.
ISBN-13: 9783838685960 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 84 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Im Aktienrecht gilt der in 12 AktG festgeschriebene Grundsatz, dass eine Aktie genau eine Stimme gewahrt. Davon abweichend wurde vor allem in den 70iger und 80iger Jahren von der Einfuhrung der Hochst- und Mehrfachstimmrechten Gebrauch gemacht, um die Ubernahmeangebote der zur damaligen Zeit aufkommenden Ubernahmewelle gezielt abwehren zu konnen. Im Laufe der Zeit wurde jedoch hierzulande von solchen Ubernahmeabwehrmechanismen Abstand genommen, indem Mehrstimmrechte gema 12 AktG und die in Deutschland haufiger vorkommenden Hochststimmrechte fur borsennotierte Unternehmen gema 134 AktG abgeschafft wurden. Lediglich eine Ausnahme konnte dem entzogen werden und existiert noch heute: das VW-Gesetz (Gesetz uber die Uberfuhrung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerke GmbH in private Hand vom 21.07.1960). Darin sorgt der deutsche Gesetzgeber fur eine Reihe von Abweichungen vom deutschen Aktiengesetz, welche den groten Automobilhersteller des Landes und bedeutsamen Arbeitgeber vor feindlichen Ubernahmen schutzen sollen. Im Hinblick auf ein immer enger zusammenwachsendes Europa, dessen wichtiger Bestandteil ein gemeinsamer Markt ohne Grenzen innerhalb der Gemeinschaft ist, sind solche Ubernahmeabwehrmethoden zum Schutz einzelner Unternehmen nicht nur Beschrankungen auf dem Ubernahmemarkt. Vielmehr schranken sie auch die Grundlagen ein, auf denen dieser Binnenmarkt beruht und die durch den EG-Vertrag als sog. Grundfreiheiten garantiert werden. In diesem Fall sind das insbesondere der freie Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit. Aus diesem Grund sah sich die Kommission der europaischen Gemeinschaft veranlasst gegen das VW-Gesetz vorzugehen, indem sie gegen die Bundesrepublik Deutschland im Marz 2003 ein Verfahren wegen Verletzung des EG-Vertrages einleitete, welches vor dem Europaischen Gerichtshof enden konnte. Der Beschluss der Kommission, die Klage auch tatsachlich einzureichen erging am 13. Oktober 2004. Weiterhin werfen die