1. Rechtsbegriff Unter Recht versteht man das Recht im objektiven Sinne und das Recht im sub jektiven Sinne. a) Recht im objektiven Sinne Als Recht im objektiven Sinne bezeichnet man die Gesamtheit aller Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten (z.B. "Recht des Burgerlichen Gesetzbuches," "Arbeitsrecht") gelten und die das Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Mensch, der allein auf einer Insel wohnt, braucht kein Recht. Erst das Zusammenleben der Menschen macht das Vorhandensein einer Rechtsordnung, an die sich alle zu halten ha ben, notwendig. Ausser den Rechtsvorschriften, deren...
1. Rechtsbegriff Unter Recht versteht man das Recht im objektiven Sinne und das Recht im sub jektiven Sinne. a) Recht im objektiven Sinne Als Recht im...
Die 18. Auflage wurde auf den Stand vom Sommer 1993 gebracht. Insbesondere wurden mehr Zahlen aus den Wirtschaftsbereichen Gesamtdeutschlands geboten (Bruttoinlandsprodukt, Bruttosozialprodukt, Volkseinkommen, Bevolkerung, Arbeitsmarkt, Gewerkschaften, usw.). Auf Kreditkarten und Reiseschecks wurde starker eingegangen. Die Scheck- und Wechselformulare wurden ausgetauscht. Die neuen Betrage im Zivilprozessrecht wurden berucksichtigt. Die neuen Kundigungsfristen bei den Arbeitsverhaltnissen lagen vor einem Jahr noch nicht vor, sie konnten daher nur angedeutet werden.Bei der Sozialversicherung...
Die 18. Auflage wurde auf den Stand vom Sommer 1993 gebracht. Insbesondere wurden mehr Zahlen aus den Wirtschaftsbereichen Gesamtdeutschlands geboten ...