Die Arbeit nimmt die Entscheidung Stadtreinigung Hamburg des EuGH zum Anlass, sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Zusammenarbeit offentlicher Stellen zur Aufgabenwahrnehmung in Form von interkommunalen Kooperationen dem Anwendungsbereich des europaischen Vergaberechts unterfallt. Anhand aktueller Entwicklungen in der Spruchpraxis des EuGH werden allgemeingultige Voraussetzungen fur Konstellationen der vertikalen und der horizontalen kommunalen Zusammenarbeit abgeleitet, bei deren Vorliegen von einer ausnahmsweisen vergaberechtlichen Privilegierung auszugehen ist. Im Ergebnis werden...
Die Arbeit nimmt die Entscheidung Stadtreinigung Hamburg des EuGH zum Anlass, sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Zusammenarbeit offentliche...