Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sog. "Bienenstich"- Rechtsprechung aus dem Jahr 1984 hatte die Rechtslage bei Vermogensdelikten von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeit-geber klar gestellt: "Wer klaut, der fliegt ." Eine Abmahnung ist in diesen Fallen entbehrlich, da derartige Delikte das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer nachhaltig und unwiederbringlich erschuttern und somit einen "wichtigen Grund" i.S.d. 626 Abs. 1 BGB darstellen, der eine Weiterbeschaftigung...
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die s...