Unter welchen Bedingungen immaterielle Anlagewerte handels-und steuerrechtlich bilanzfahig bzw. bilanzpflichtig sind, ist umstritten. Klare gesetzliche Regelungen fehlen; es bleibt in letzter Instanz der ludikatur iiberlassen, was man z. B. unter "rechtsahnlichen Werten und sonstigen Vorteilen" ( 244 Abs. 2 Satz 2 HGBE) zu verstehen hat. In der ludikatur lassen sich, wie auch in der Literatur, zwei Grundpo sitionen erkennen: der Versuch einer vollstiindigen bilanziellen Erfassung aller immateriellen Anlagewerte und die - entgegengerichteten - Bestrebungen, immate rielle Anlagewerte im...
Unter welchen Bedingungen immaterielle Anlagewerte handels-und steuerrechtlich bilanzfahig bzw. bilanzpflichtig sind, ist umstritten. Klare gesetzlich...