Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des 3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifvertrag endet. Die dadurch aufrechterhaltene zwingende Tarifgeltung wird auf Arbeitgeberseite als erhebliche Beschrankung empfunden, wenn es sich um unbefristete, manchmal jahrelang nicht endende Tarifvertrage handelt. In der Abhandlung wird untersucht, ob die fortbestehende Tarifgebundenheit in diesen Fallen zeitlich zu begrenzen ist. Dies wird nach einer Verhaltnismassigkeitsprufung zur Auflosung der Grundrechtskollision zwischen dem durch 3...
Die durch die Verbandsmitgliedschaft vermittelte Tarifgebundenheit besteht nach dem Wortlaut des 3 Abs. 3 TVG zeitlich unbegrenzt fort, bis der Tarifv...