Mit der durch die 6. KWG-Novelle in das WpHG eingefugten Vorschrift des 34 a WpHG uber die Getrennte Vermogensverwahrung wird das Geschaft auch der bankunabhangigen Vermogensverwalter aufsichtsrechtlich reglementiert. Der Verfasser stellt die sich fur Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus der Norm ergebenden Anforderungen an den Umgang mit den entgegengenommenen Kundengeldern einerseits (Abs. 1) sowie den zur Verwaltung ubertragenen Wertpapieren des Kunden andererseits (Abs. 2) dar. Im Anwendungsbereich ist die Vorschrift vom Einlagengeschaft (Abs.1) bzw. dem Depotgeschaft (Abs. 2)...
Mit der durch die 6. KWG-Novelle in das WpHG eingefugten Vorschrift des 34 a WpHG uber die Getrennte Vermogensverwahrung wird das Geschaft auch...