Als nicht planakzessorisch lasst sich die Enteignung bezeichnen, die fur die Verwirklichung von Vorhaben durchgefuhrt wird, die vor dem Enteignungsverfahren noch kein behordliches Planungsverfahren durchlaufen haben. Anders als die Enteignung aufgrund Planfeststellungsbeschlusses oder zur Verwirklichung der Festsetzungen eines Bebauungsplans hat die nicht planakzessorische Enteignung bislang kaum Beachtung gefunden. Die Arbeit mochte diese Lucke fullen. Aus Sicht der rechtsanwendenden Enteignungsbehorde wird die Regelung dieser Konstellation in den Landesenteignungsgesetzen behandelt: Die...
Als nicht planakzessorisch lasst sich die Enteignung bezeichnen, die fur die Verwirklichung von Vorhaben durchgefuhrt wird, die vor dem Enteignungsver...