Die Kundigung unkundbarer Arbeitsverhaltnisse ist seit der Weimarer Reichsverfassung ein fester Bestandteil einer kontrovers gefuhrten Diskussion mit nach wie vor grosser Aktualitat. Insbesondere in Zeiten von Unternehmenskrisen stehen Arbeitgeber vor der Frage, wie ein notwendig gewordener Personalabbau rechtssicher durchgefuhrt werden kann, wenn aufgrund von Tarifvertragen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Zusagen die ordentliche Kundigung von Teilen der Belegschaft ausgeschlossen ist. Mit der Einfuhrung des AGG hat die Problematik eine zusatzliche Dimension gewonnen. Da in...
Die Kundigung unkundbarer Arbeitsverhaltnisse ist seit der Weimarer Reichsverfassung ein fester Bestandteil einer kontrovers gefuhrten Diskussion mit ...