Subventionen verfalschen haufig den Wettbewerb. Gewahren Mitgliedstaaten der Europaischen Union gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen, so mussen diese im Interesse des Gemeinsamen Marktes zuruckgefordert werden. Zu dieser Ruckforderung ist der Mitgliedstaat im Verhaltnis zur Union verpflichtet, ihre Durchfuhrung im Verhaltnis zum Begunstigten richtet sich jedoch nach nationalem Recht. Wie und inwieweit die Ruckforderung von Steuervergunstigungen um- und durchgesetzt werden kann und muss, ist Gegenstand dieser Arbeit. Verzichtet der Staat zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige...
Subventionen verfalschen haufig den Wettbewerb. Gewahren Mitgliedstaaten der Europaischen Union gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen, so mussen diese ...