Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Gewerkschaft fur den von ihr beanspruchten Zustandigkeitsbereich entweder insgesamt oder uberhaupt nicht tariffahig. Es gebe keine relative Tariffahigkeit. Um tariffahig zu sein, musse eine Gewerkschaft uber genugend Durchsetzungskraft verfugen, damit sie der soziale Gegenspieler als Tarifpartner ernst nehme. Dieses Kriterium sei zudem gesetzesubergreifend zur Bestimmung des Gewerkschaftsbegriffs heranzuziehen. Diese Studie untersucht die Aussagen des Bundesarbeitsgerichts anhand der juristischen Auslegungsmethoden und kommt zu dem Ergebnis, dass dem...
Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Gewerkschaft fur den von ihr beanspruchten Zustandigkeitsbereich entweder insgesamt oder uberhaupt nicht tariff...