Aktiengesellschaften konnen ihren Mitarbeitern Optionen gewahren, um sie zu unternehmerischer Mitverantwortung im Sinne des Shareholder Value zu motivieren. Dabei werden den Mitarbeitern regelmassig gewisse Beschrankungen auferlegt: So sind Optionen zumeist als nicht ubertragbare Rechte ausgestaltet. Wird das Anstellungsverhaltnis vorzeitig beendet, ist in der Regel das Erloschen der Option vorgesehen. Entsprechende Bindungsklauseln sind auch fur die bezogenen Aktien denkbar. Die Arbeit untersucht die Grenzen solcher Klauseln aus aktien-, schuld- und arbeitsrechtlicher Sicht. Dabei...
Aktiengesellschaften konnen ihren Mitarbeitern Optionen gewahren, um sie zu unternehmerischer Mitverantwortung im Sinne des Shareholder Value z...