Im Arbeitsrecht ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht anerkannt. Zunehmend werden Entscheidungen in Fragen der Arbeitszeitverteilung und anderer Modalitaten der Arbeitserbringung aber auch dem einzelnen Arbeitnehmer uberlassen. Dadurch konnte sich ein neuer Gestaltungsfaktor im Arbeitsrecht, namlich ein Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitnehmers, entwickelt haben. Die Arbeit widmet sich der Frage, in welchen Regelungskreisen einem Arbeitnehmer kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung solche einseitigen Entscheidungskompetenzen zustehen. Es...
Im Arbeitsrecht ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht anerkannt. Zunehmend werden Entscheidungen in Frage...