Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung der Kontrollkompetenzen von EG-Kommission und BKartA bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen im Sinne von Art. 3 FKVO. Ausgangspunkt war dabei das Fusionsvorhaben E.on/Ruhrgas, denn hier diente u. a. die Ruge der Unzustandigkeit deutscher Behorden als Angriffsmittel der Verfahrensgegner. Betrachtet wurde im Rahmen der Arbeit die Rechtslage vor und nach dem Erlass der -neuen- FKVO im Jahre 2004. Die EG-Kommission ist alleinig zustandig, wenn die FKVO anwendbar ist. Neben dem Zusammenschlusstatbestand nach Art. 3 FKVO hangt die...
Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung der Kontrollkompetenzen von EG-Kommission und BKartA bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen im...