Durch die Richtlinie 94/80/EG wurde die Rechtsgrundlage fur die Einfuhrung des Kommunalwahlrechts fur Unionsburger geschaffen. Die Freie Hansestadt Bremen als Zwei-Stadtestaat wurde bei der Vollziehung der Richtlinie vor besondere Probleme gestellt. Denn die Stadtgemeinde Bremen verfugte zwar uber eine kommunale Vertretungskorperschaft, die Stadtburgerschaft, diese wurde jedoch nicht in einem eigenstandigen Kommunalwahlakt gewahlt, sondern die Mitglieder des Landtages waren in Personalunion gleichzeitig Mitglieder der Stadtburgerschaft. Kern dieser Arbeit ist die Erorterung der verschiedenen...
Durch die Richtlinie 94/80/EG wurde die Rechtsgrundlage fur die Einfuhrung des Kommunalwahlrechts fur Unionsburger geschaffen. Die Freie Hansestadt Br...