Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in freier Tragerschaft nach wie vor verschwindend gering. Grund hierfur sind die besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Art. 7 Abs. 5 GG fur private Grundschulen aufstellt und die Auffassung von Rechtsprechung und Lehre, wonach sich der dort verwendete Begriff der Weltanschauungsschule nach der Begrifflichkeit in Art. 4 Abs. 1 GG bestimme. Danach seien Weltanschauungsschulen nur solche Schulen, deren Unterricht von einer...
Die Zahl der allgemein bildenden Privatschulen in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich. Trotzdem ist die Anzahl der Grundschulen in fr...