Die Kundigung eines tarifvertraglich oder gesetzlich ordentlich unkundbaren Arbeitnehmers fuhrt in der Praxis zu vielen Problemstellungen. Arbeitsrechtlicher Zundstoff findet sich uberall dort, wo tarifvertragliche Regelungen mit einfachgesetzlichen Normen divergieren. Das Verhaltnis der Sozialauswahl des 1 Abs. 3 KSchG zu den tarifvertraglichen Unkundbarkeitsregeln bietet bei betriebsbedingten Kundigungen ein interessantes Spannungsfeld in Bezug auf den auswahlrelevanten Personenkreis und ist hochstrichterlich unentschieden. An die Darlegungs- und Beweislast stellt das BAG bei...
Die Kundigung eines tarifvertraglich oder gesetzlich ordentlich unkundbaren Arbeitnehmers fuhrt in der Praxis zu vielen Problemstellungen. Arbeitsrech...