Eine Abgabe, die vom Gesetzgeber darauf angelegt ist, dass ihre Zahlung unmoglich ist, wird vom BVerfG in standiger Rechtsprechung als erdrosselnd und damit als verfassungswidrig angesehen. Ausgehend von einem eigenen, anhand der Kriterien der Rechtsprechung entwickelten Erdrosselungsbegriff hinterfragt die Arbeit diese Rechtsprechung. Erdrosselnde Abgaben werden als zusatzliches staatliches Interventionsinstrument verstanden, die im Rahmen grundrechtlicher sowie rechts- und bundesstaatlicher Vorgaben sinnvoll zur Verhaltenssteuerung eingesetzt werden konnen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis,...
Eine Abgabe, die vom Gesetzgeber darauf angelegt ist, dass ihre Zahlung unmoglich ist, wird vom BVerfG in standiger Rechtsprechung als erdrosselnd und...