Die Begrenztheit des deutschen Gemeinnutzigkeitsrechts auf Korperschaften mit Sitz und Geschaftsleitung in Deutschland findet ihren legitimen Ursprung in der traditionellen Ausrichtung gemeinnutziger Tatigkeit auf lokale, regionale und nationale Bereiche sowie in der staatspolitischen Rechtfertigung der Steuervergunstigungen fur gemeinnutzige Korperschaften. Gemeinnutzige Aktivitaten machen wegen des mittlerweile in Teilbereichen international gepragten Gemeinwohlverstandnisses und wegen der Schaffung des europaischen Binnenmarkts aber nicht an den Grenzen Halt. Die steuerlichen...
Die Begrenztheit des deutschen Gemeinnutzigkeitsrechts auf Korperschaften mit Sitz und Geschaftsleitung in Deutschland findet ihren legitimen Ursprung...